Teilnahmebedingungen Social Media Gewinnspiele
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Tauchturm Reisen GmbH, Premstätter Straße 1, 8054 Seiersberg. Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Tauchturm Reisen GmbH, zu finden unter folgendem Link: https://tauchturm-reisen.at/ueber-uns/datenschutz/.
Durch die Teilnahme an Gewinnspielen der Tauchturm Reisen GmbH auf Facebook (facebook.com), Instagram (instagram.at) und anderen Social Media Kanälen stimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin den nachstehenden Teilnahmebedingungen zu und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.
Für die Teilnahme an Gewinnspielen ist eine persönliche Registrierung und ein aktiver Account des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf Facebook, Instagram und anderen Social Media Kanälen erforderlich. Es sind nur solche Accounts erlaubt, hinter dem eine Person mit richtigem Namen steht. Die Teilnahme mit falschen Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt.
Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder anderen Social Media Kanälen und werden in keiner Weise von Facebook, Instagram oder anderen Social Media Kanälen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen sind alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige), benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Bei Zustimmung werden die von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen gemachten Angaben zu den Personendaten innerhalb der Tauchturm Reisen GmbH erfasst, gespeichert, automationsgeschützt verarbeitet und ausschließlich zu Werbezwecken verwendet.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt durch seine/ihre Teilnahme, dass seine/ihre Einreichung zu den Gewinnspielen (insbesondere Bilder, Fotografien, Texte) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Herstellerrechte, Werknutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte verstößt. Sind auch andere Personen als der Teilnehmer/die Teilnehmerin an der Erstellung oder Entwicklung des eingesandten Gewinnspiel-Beitrags beteiligt, muss vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin vor Einreichung deren Einverständnis zur Einreichung und etwaigen späterer Veröffentlichung im Rahmen des Gewinnspiels eingeholt werden.
Selbiges gilt für den Fall, dass Dritten ein Recht an den eingereichten Beiträgen eingeräumt wurde. Sind Personen auf eingereichten Fotografien oder Zeichnungen erkennbar oder werden sie namentlich genannt, so ist vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin im Rahmen des Persönlichkeitsrechts im Vorhinein deren Einverständnis mit der zur Einreichung und späterer Veröffentlichung einzuholen. Teilnehmer/innen haften dafür, dass von ihnen hochgeladene Bilder, Texte oder sonstige Inhalte nicht gegen geltende Gesetzte verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
Die Tauchturm Reisen GmbH behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen von Gewinnspielen auszuschließen, wenn sie sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten.
Ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
Für das jeweilige Gewinnspiel gilt der dort angeführte Teilnahmeschluss. Weitere Teilnahmebedingungen stehen allenfalls direkt beim Gewinnspiel selbst.
Die Gewinner/innen werden über einen Social Media-Post (auf Facebook, Instagram oder anderen Social Media Kanälen) verständigt. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Gewinner ausdrücklich einverstanden.
Die Gewinner/innen werden durch die Tauchturm Reisen GmbH per Zufallsprinzip ausgelost, es sei denn anderslautend im Text des Gewinnspiels – dann können etwa die richtigen Antworten, die kreativsten oder interessantesten Beiträge mit einem Gewinn prämiert werden. Die Gewinner/innen sind im Falle eines Gewinns ausdrücklich mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.
Melden sich die Gewinner/innen nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner/eine neue Gewinnerin ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
Die Tauchturm Reisen GmbH behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen sowie Ergänzungen des Gewinnspiels vorzunehmen oder das Gewinnspiel abzubrechen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Gewinnspiel.
Eine Auszahlung des Gewinns in bar, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.