Muss die Lampe nun ins Handgepäck oder nicht? Unter dieser Kategorie haben wir Wissenswertes zu Tauchtauglichkeit, Packlisten und Fliegen mit Tauchgepäck für dich zusammengefasst.
Tauchtauglichkeit
Für alle Taucher besonders wichtig ist eine regelmäßige Tauchtauchglichkeits-Untersuchung.
Für unsere ausgeschriebenen Reisen ist eine aktuelle Tauchtauglichkeit (max. 1 Jahr alt), ausgestellt von einem Arzt, notwendig. Sollte ein aktuelles medizinisches Attest nicht vorhanden sein, ist es zum Teil möglich, vor Ort an den Tauchbasen einen medizinischen Fragebogen auszufüllen. Sollten die Voraussetzungen bei Ausfüllen dieses medizinischen Fragebogens nicht erfüllt werden, ist es notwendig, ein medizinisches Attest einer Tauchtauchglichkeits-Untersuchung zu bringen.
Besonders in Zusammenhang mit einer vorangegangenen Erkrankung an Corona ist eine Tauchtauglichkeits-Bescheinigung obligat. Ein medizinischer Fragebogen ist in diesem Fall nicht gültig.
Wir übernehmen keine Haftung für ungültige Tauchtauglichkeitsbescheinigungen und der etwaigen Ablehnung der Tauchbasis/des Tauchresorts/des Tauchschiffs, dort Tauchen zu gehen.
Solltest du eine Empfehlung für einen Taucharzt benötigen, kontaktiere uns bitte!
Fliegen mit Tauchgepäck
- Vor der Fahrt zum Flughafen die Regeln der Fluggesellschaft ausdrucken
- Akkus und Ersatz-Akkus im Handgepäck verstauchen
- Kontakte der Akkus immer sichern oder abkleben
- Die Akkus in einem feuerfesten Beutel transportieren
Haftungsausschluss
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